Unser Haus
Liebevoll betreut und gefördert macht Schule von Anfang an Spaß
Ein erster Eindruck
Altbaucharme und moderne Ausstattung
Pädagogische Grundsätze
Jedes Kind darf anders sein – deshalb fördern wir individuelle Talente und Interessen
- Berliner Rahmenlehrplan mit Zusatzangeboten
- Englisch-, Werk- und Computerricht ab Klasse 1
- Leistungsdifferenzierte Formen des Unterrichts ab Klasse 3
- Aktives und selbstständiges Handeln der Kinder fördern und fordern
- Methodenbewusstes und nachhaltiges Lehren und Lernen
- Schülerarbeitsstunden (SAS) – Hausaufgaben erledigen, Lernstoff vertiefen
- Tägliche Festigungs- und Übungszeiten
- Leseförderung als verbindliche Aufgabe in allen Fächern
- Variabler Einsatz neuer Medien im Unterricht
- Integration von Kindern mit Förderbedarf
FAQ
Sie haben Fragen? – Wir die Antworten!
Wie melde ich meine Tochter / meinen Sohn an?
Bitte nutzen Sie unser Aufnahmeantragsformular, fügen Sie ggf. das letzte Sommerzeugnis in Kopie bei und senden Sie alles an das Schulsekretariat. Sie werden anschließend zu einem persönlichen Gespräch mit dem Schulleiter geladen, der wiederum darüber entscheidet, ob ein Schulplatz vergeben wird.
Welche Voraussetzungen muss mein Kind für eine Aufnahme erfüllen?
Für Schulanfänger ist eine Schulbefähigungsbescheinigung vorzulegen.
Für eine Aufnahme in die Klassenstufen 2-6 ist ein Versetzungszeugnis in die angestrebte Klassenstufe und ggf. Englisch als 1. Fremdsprache Voraussetzung.
Wir legen großen Wert auf einen vertrauensvollen Austausch mit dem Elternhaus, insofern ist ein positiver Eindruck beim Vorstellungsgespräch mit dem Schulleiter einer Aufnahme zuträglich; die Chemie muss eben stimmen.
Welcher Rahmenlehrplan wird angewandt?
Der Unterricht erfolgt nach schulinternem Curriculum auf der Grundlage der Berliner Rahmenlehrpläne. Am Ende der Klassenstufe 6 wird eine so genannte Förderprognose erstellt, die eine Empfehlung für die weiterführende Schule ausspricht.
Verfügen alle Lehrkräfte über eine qualifizierte Ausbildung?
Selbstverständlich. Als staatlich anerkannte Ersatzschule müssen unsere Lehrkräfte über eine qualifizierte Lehrbefähigung verfügen. Jede Lehrkraft, die bei uns unterrichtet, wird bei Einstellung der zuständigen Stelle in der Senatsbildungsverwaltung gemeldet. Dort werden Qualifikationsnachweise geprüft und so genannte Unterrichtsgenehmigungen erteilt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Bei uns gibt es etwas mehr Unterrichtsstunden als an staatlichen Schulen, was das Lernerlebnis intensiviert und befördert. Darüber hinaus lernen die Kinder unserer Schule ab Klassenstufe 1 Englisch und lernen von Anfang an den Umgang mit modernen Medien. Theater, Musik, Kunst, Spiel und Sport sind im AG-Angebot wichtige Ergänzungen im Schulalltag. Bei Übernachtungen in der Schule gehen unsere Kinder auch gern einmal auf Erkundungstour durch die alte Villa, um den Hausgeist aufzuspüren.
Wann beginnt und endet der Schultag?
Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Das Ganztagsangebot umfasst darüber hinaus zusätzliche Betreuungszeiten am Morgen ab 07.30 Uhr und am Nachmittag bis derzeit 16:45 Uhr.
In welcher Höhe ist Schulgeld zu zahlen?
Das Schulgeld ab dem Schuljahr 2025/2026 beträgt jährlich EUR 7.200,00. Es ist in zwölf monatlichen Raten (August-Juli) je EUR 600,00 zu entrichten und beinhaltet die Ganztagsbetreuung einschließlich eines warmen Mittagessens. Derzeit erfolgt durch das Land Berlin eine Kostenerstattung für das warme Mittagessen der Klassen 1-6 in Höhe von EUR 6,33 pro Kind/Schultag. Der im Schulgeld enthaltene Anteil für das warme Mittagessen beträgt momentan jährlich EUR 1.202,70 bzw. EUR 100,23 monatlich. Dementsprechend reduziert sich das aktuell zu zahlende Schulgeld auf jährlich EUR 6.000,00 bzw. EUR 500,00 monatlich. Sollte das Land Berlin die Kostenerstattung einstellen oder wesentlich von den derzeitigen Gesetzen und Verordnungen abweichen, muss der dann aktuell gültige Kostenbeitrag für ein warmes Mittagessen auf das Schulgeld aufgeschlagen werden und von den/dem Sorgeberechtigten gezahlt werden.
Bei Vertragsabschluss ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 250,00 zu entrichten.
Gibt es Ermäßigungen für Schulgebühren?
Ja, die gibt es, z.B. bei Geschwisterkindern, die ebenfalls eine Einrichtung des Schulträgers besuchen. Entsprechende Zusatzvereinbarungen werden bei Vertragsabschluss vom Schulsekretariat ausgestellt. Einkommenschwache Familien haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein einkommensabhängiges Schulgeld zu beantragen. Das Antragsformular sowie vollständige und belastbare Nachweise zum Familieneinkommen sind an das Büro der Geschäftsführung zu richten.
Wann sind Ferien?
2024/25 | Beginn | Ende | erster Tag |
Herbstferien | Mo 21.10.2024 | Sa 02.11.2024 | Mo 04.11.2024 |
Weihnachtsferien | Mo 23.12.2024 | Di 31.12.2024 | Do 02.01.2025 |
Winterferien | Mo 03.02.2025 | Sa 08.02.2025 | Mo 10.02.2025 |
Osterferien | Mo 14.04.2025 | Fr 25.04.2025 | Mo 28.04.2025 |
unterrichtsfrei | Do 01.05.2025 | Fr 02.05.2025 | Mo 05.05.2025 |
unterrichtsfrei | Fr 30.05.2025 | Fr 30.05.2025 | Mo 02.06.2025 |
Pfingstferien | Di 10.06.2025 | Di 10.06.2025 | Mi 11.06.2025 |
Sommerferien | Do 24.07.2025 | Sa 06.09.2025 | Mo 08.09.2025 |